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Düsseldorf News! ''Handys in der Schule'' - Expertengespräch der D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Geschrieben am Dienstag, dem 21. Oktober 2014 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
PR-Gateway: Was erlaubt ist und was nicht

Mehr als 50 Prozent der Kinder zwischen 4 und 13 Jahren besitzen ein Handy. In der Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen gehören die Smartphones mit einer Verbreitung von 85 Prozent bereits zur Standardausstattung. Auch Schulen stehen deshalb vor der Frage, wie sie damit umgehen. Ob Handys in Schulen generell verboten sind, mit welchen Konsequenzen Schüler rechnen müssen und wieso sie besonders bei Prüfungen lieber auf ihr Mobiltelefon verzichten sollten, beantwortet Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind, müssen die Schulen entscheiden. Meist regeln ihre individuellen Schulordnungen, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten. So ist beispielsweise Bayern besonders streng: Dort ist sogar im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen. Allerdings ist ein generelles Handy-Verbot in Schulen nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone nach den Schulordnungen oder Landesschulgesetzen jedoch in der Regel verboten und müssen ausgeschaltet sein. Übrigens: Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Wenn die Handynutzung in der Schule oder im Unterricht nicht erlaubt ist, dürfen die Lehrer es dem Schüler dann wegnehmen?

Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf die Schule, also der Lehrer, zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Denn die Mitglieder des Lehrerkollegiums sind für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig. Klingelt das Handy zum Beispiel in der Französischstunde oder postet der Schüler während der Physikstunde eine Nachricht in sozialen Netzwerken, stört das den Unterricht. Dann darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen. Wichtig: Der Lehrer darf das Gerät nur in Gewahrsam nehmen. Das Handy durchsuchen, um beispielsweise zu überprüfen, ob der Schüler SMS verschickt hat, ist ihm untersagt. Sonst verletzt er den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen. Entweder beim Lehrer oder im Sekretariat. Behält die Schule das Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers darstellen.

Welche Regelungen gelten bei schulischen Prüfungen?

Handys, insbesondere Smartphones mit ihren zahlreichen Apps, könnten als elektronische Spickzettel benutzt werden. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen. Wurde der Schüler vorher ausreichend deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen, muss er bei entsprechender Regelung in der Schul- oder Prüfungsordnung sogar mit der Note "ungenügend" rechnen, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 7 K 3433/10). Deshalb ist es besser, entweder das Handy zu Hause zu lassen oder es noch vor Prüfungsbeginn beim Lehrer abzugeben.


Kurz-/ Onlinefassung:

Wissenswertes rund um Handys in der Schule

5 Fakten zur Handynutzung in Schulen von Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

1. Individuelle Schulordnungen regeln, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen
2. Ein generelles Handy-Verbot in Schulen ist nicht möglich
3. Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen
4. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen
5. Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player

Die Expertengespräche der ERGO Versicherungsgruppe und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



Was erlaubt ist und was nicht

Mehr als 50 Prozent der Kinder zwischen 4 und 13 Jahren besitzen ein Handy. In der Altersgruppe der 12- bis 13-Jährigen gehören die Smartphones mit einer Verbreitung von 85 Prozent bereits zur Standardausstattung. Auch Schulen stehen deshalb vor der Frage, wie sie damit umgehen. Ob Handys in Schulen generell verboten sind, mit welchen Konsequenzen Schüler rechnen müssen und wieso sie besonders bei Prüfungen lieber auf ihr Mobiltelefon verzichten sollten, beantwortet Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Die meisten Schüler besitzen ein Mobiltelefon und nehmen es fast überall hin mit. Dürfen sie es auch in der Schule dabei haben?

Ob Handys auf dem Schulhof oder im Unterricht erlaubt sind, müssen die Schulen entscheiden. Meist regeln ihre individuellen Schulordnungen, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen. Da Schulrecht Sache der Länder ist, können in unterschiedlichen Bundesländern auch verschiedene Regeln gelten. So ist beispielsweise Bayern besonders streng: Dort ist sogar im Schulgesetz festgelegt, dass Handys auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben müssen. Allerdings ist ein generelles Handy-Verbot in Schulen nicht möglich. Die Schulleitung kann und darf Schülern nicht untersagen, vor oder nach dem Schulbesuch beispielweise mit Freunden oder Eltern zu telefonieren oder zu chatten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone nach den Schulordnungen oder Landesschulgesetzen jedoch in der Regel verboten und müssen ausgeschaltet sein. Übrigens: Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player.

Wenn die Handynutzung in der Schule oder im Unterricht nicht erlaubt ist, dürfen die Lehrer es dem Schüler dann wegnehmen?

Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf die Schule, also der Lehrer, zu erzieherischen Maßnahmen greifen. Denn die Mitglieder des Lehrerkollegiums sind für die Durchsetzung der Schulordnung zuständig. Klingelt das Handy zum Beispiel in der Französischstunde oder postet der Schüler während der Physikstunde eine Nachricht in sozialen Netzwerken, stört das den Unterricht. Dann darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen. Wichtig: Der Lehrer darf das Gerät nur in Gewahrsam nehmen. Das Handy durchsuchen, um beispielsweise zu überprüfen, ob der Schüler SMS verschickt hat, ist ihm untersagt. Sonst verletzt er den Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Schülers. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen. Entweder beim Lehrer oder im Sekretariat. Behält die Schule das Mobiltelefon länger als für die Dauer des Schultages, würde das einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Schülers darstellen.

Welche Regelungen gelten bei schulischen Prüfungen?

Handys, insbesondere Smartphones mit ihren zahlreichen Apps, könnten als elektronische Spickzettel benutzt werden. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen. Wurde der Schüler vorher ausreichend deutlich auf ein solches Verbot hingewiesen, muss er bei entsprechender Regelung in der Schul- oder Prüfungsordnung sogar mit der Note "ungenügend" rechnen, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Az. 7 K 3433/10). Deshalb ist es besser, entweder das Handy zu Hause zu lassen oder es noch vor Prüfungsbeginn beim Lehrer abzugeben.


Kurz-/ Onlinefassung:

Wissenswertes rund um Handys in der Schule

5 Fakten zur Handynutzung in Schulen von Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

1. Individuelle Schulordnungen regeln, wie und wann Schüler ihr Handy in der Schule nutzen dürfen
2. Ein generelles Handy-Verbot in Schulen ist nicht möglich
3. Halten sich die Schüler nicht an die Vorschriften, darf der Lehrer dem Schüler das Mobiltelefon wegnehmen. Ist der Unterricht oder der Schultag beendet, kann der Schüler sein Telefon wieder abholen
4. Wird ein Schüler mit seinem Mobiltelefon während einer Klassenarbeit erwischt, kann die Schule das als Täuschungsmanöver ansehen
5. Die Regelungen zu Handys gelten meist auch für Tablet-PCs, Gameboys oder MP3-Player

Die Expertengespräche der ERGO Versicherungsgruppe und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

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