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Düsseldorf News! D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen

Geschrieben am Montag, dem 23. März 2015 von Duesseldorf-Info.Net


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Freie-PresseMitteilungen.de: D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen

http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html Leitende Unternehmensorgane wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte haften bei fahrlässigen Fehlern mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung soll gegen etwaige Forderungen schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Leitungsorgane eines Unternehmens, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, tragen eine hohe Verantwortung und können schon bei fahrlässigen Fehlern in der Unternehmensführung in Anspruch genommen werden, wenn sie gegen ihre gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Dabei haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Um sie vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, können die Unternehmen eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) abschließen. Sie ist eine Art Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Führungskräfte.

Allerdings sind die Aufgaben, die Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte in einem Unternehmen wahrnehmen unterschiedlicher Natur. Daher sollte auch die D&O-Versicherung individuell auf die jeweilige Person und ihr Risiko zugeschnitten sein und die wesentlichen Faktoren in einem Schadensfall abdecken.

Damit dieser individuelle Schutz gewährleistet ist, sollte der Inhalt und Umfang der D&O-Versicherung genau ausgearbeitet sein, beispielswiese geht es um Fragen der Deckungssumme, der Rückwärtsdeckung oder der Nachhaftungsdeckung. Die Police muss die Leitungsorgane grundsätzlich gegen Innenhaftungsrisiken und Außenhaftungsrisiken absichern.

Pikant kann es bei der Innenhaftung sein. Denn hier geht es um Ansprüche, die das Unternehmen gegen seine Leitungsorgane stellt. Diese Ansprüche können aus Fehlverhalten des Leitungsorgans in der Unternehmensführung durch aktives Handeln aber auch durch Unterlassen entstanden sein. Die D&O-Versicherung soll zwar die Leitungsorgane gegen diese Ansprüche schützen, allerdings wird sie von den Unternehmen abgeschlossen. Daher sollte die Police genau geprüft werden, damit sie beiden Seiten gerecht wird. Bei der Außenhaftung geht es um Schadensersatzansprüche Dritter, die außerhalb des Unternehmens stehen. Im Rahmen der Police müssen also die Deckungs- und Regressfragen geklärt sein. Auch eine Strafrechtsschutzversicherung sollte enthalten sein, falls es zu einem Strafprozess kommt.

Die D&O-Versicherungspolice sollte also sehr genau und differenziert ausgearbeitet sein, damit sie tatsächlich Schutz gegen alle erdenklichen Schadensfälle bietet. Natürlich kann es im Schadensfall auch dazu kommen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Daher ist es ratsam, von Anfang an im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen, die die Police gründlich prüfen und Ansprüche auch durchsetzen.

http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



D&O-Versicherung: Inhalt und Umfang der Police genau prüfen

http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html Leitende Unternehmensorgane wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte haften bei fahrlässigen Fehlern mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung soll gegen etwaige Forderungen schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Leitungsorgane eines Unternehmens, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, tragen eine hohe Verantwortung und können schon bei fahrlässigen Fehlern in der Unternehmensführung in Anspruch genommen werden, wenn sie gegen ihre gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Dabei haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Um sie vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, können die Unternehmen eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) abschließen. Sie ist eine Art Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Führungskräfte.

Allerdings sind die Aufgaben, die Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte in einem Unternehmen wahrnehmen unterschiedlicher Natur. Daher sollte auch die D&O-Versicherung individuell auf die jeweilige Person und ihr Risiko zugeschnitten sein und die wesentlichen Faktoren in einem Schadensfall abdecken.

Damit dieser individuelle Schutz gewährleistet ist, sollte der Inhalt und Umfang der D&O-Versicherung genau ausgearbeitet sein, beispielswiese geht es um Fragen der Deckungssumme, der Rückwärtsdeckung oder der Nachhaftungsdeckung. Die Police muss die Leitungsorgane grundsätzlich gegen Innenhaftungsrisiken und Außenhaftungsrisiken absichern.

Pikant kann es bei der Innenhaftung sein. Denn hier geht es um Ansprüche, die das Unternehmen gegen seine Leitungsorgane stellt. Diese Ansprüche können aus Fehlverhalten des Leitungsorgans in der Unternehmensführung durch aktives Handeln aber auch durch Unterlassen entstanden sein. Die D&O-Versicherung soll zwar die Leitungsorgane gegen diese Ansprüche schützen, allerdings wird sie von den Unternehmen abgeschlossen. Daher sollte die Police genau geprüft werden, damit sie beiden Seiten gerecht wird. Bei der Außenhaftung geht es um Schadensersatzansprüche Dritter, die außerhalb des Unternehmens stehen. Im Rahmen der Police müssen also die Deckungs- und Regressfragen geklärt sein. Auch eine Strafrechtsschutzversicherung sollte enthalten sein, falls es zu einem Strafprozess kommt.

Die D&O-Versicherungspolice sollte also sehr genau und differenziert ausgearbeitet sein, damit sie tatsächlich Schutz gegen alle erdenklichen Schadensfälle bietet. Natürlich kann es im Schadensfall auch dazu kommen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Daher ist es ratsam, von Anfang an im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen, die die Police gründlich prüfen und Ansprüche auch durchsetzen.

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