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Düsseldorf News! ''Welche Beleuchtung müssen Autofahrer im Herbst einschalten?'' - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Geschrieben am Donnerstag, dem 22. September 2016 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Karoline Z. aus Waldkraiburg:

Im Herbst sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. Muss ich deshalb in dieser Jahreszeit immer mit Tagfahrlicht fahren? Und was gilt für Abblendlicht und Nebelschlussleuchten?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:

Seit 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeugen Pflicht. Dieses Licht soll andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf herannahende Fahrzeuge aufmerksam machen. Das Tagfahrlicht reicht allerdings nicht aus für schwierige Sichtverhältnisse wie bei Nebel oder Regen. Dann muss der Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das viel hellere Abblendlicht einschalten. Zwar schaltet sich bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht abhängig von den Lichtverhältnissen häufig automatisch ein beziehungsweise aus. Doch oft erfolgt die Aktivierung recht spät. Daher ist es besser, wenn der Fahrer bei schwierigen Sichtverhältnissen selbst von Tages- auf Abblendlicht umschaltet. Beträgt die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 Meter - das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten am Rand von Autobahnen und Landstraßen - ist es laut StVO erlaubt, die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn die Sichtverhältnisse besser werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das extrem starke Licht andere Autofahrer blendet.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.069

Die Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Blog "ERGO ganz nah".

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über die ERGO Versicherung
Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
Die Gesellschaft gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.de
ERGO Versicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
ergo@hartzkom.de
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Karoline Z. aus Waldkraiburg:

Im Herbst sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. Muss ich deshalb in dieser Jahreszeit immer mit Tagfahrlicht fahren? Und was gilt für Abblendlicht und Nebelschlussleuchten?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:

Seit 2011 sind Tagfahrleuchten bei neuen Fahrzeugen Pflicht. Dieses Licht soll andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf herannahende Fahrzeuge aufmerksam machen. Das Tagfahrlicht reicht allerdings nicht aus für schwierige Sichtverhältnisse wie bei Nebel oder Regen. Dann muss der Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das viel hellere Abblendlicht einschalten. Zwar schaltet sich bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht abhängig von den Lichtverhältnissen häufig automatisch ein beziehungsweise aus. Doch oft erfolgt die Aktivierung recht spät. Daher ist es besser, wenn der Fahrer bei schwierigen Sichtverhältnissen selbst von Tages- auf Abblendlicht umschaltet. Beträgt die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 Meter - das entspricht dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten am Rand von Autobahnen und Landstraßen - ist es laut StVO erlaubt, die Nebelschlussleuchte einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn die Sichtverhältnisse besser werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das extrem starke Licht andere Autofahrer blendet.

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089 998 461-18
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