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Düsseldorf News! ''Augen auf bei Schlüsseldiensten'' - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice

Geschrieben am Montag, dem 24. Oktober 2016 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
Freie-PresseMitteilungen.de: Wie sich Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen können

Einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Die Wohnungstür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt im Flur. Die Not ist groß, die Angst vor der hohen Rechnung des Schlüsseldienstes ebenfalls. Doch das muss und sollte nicht sein. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), gibt wichtige Hinweise, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen und Schlüsseldienst-Abzocke vermeiden können.

Vorbeugen: Einen Schlüsseldienst für den Notfall suchen

Nur kurz zum Briefkasten oder den Müll rausbringen - und plötzlich fällt die Tür ins Schloss, der Schlüssel liegt im Wohnungsflur, oder, noch schlimmer, steckt von innen in der Tür. Jetzt muss ein Schlüsseldienst her. Doch viele Verbraucher fürchten unseriöse Anbieter und überhöhte Kosten. Deshalb empfiehlt Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice, sich frühzeitig einen seriösen Dienstleister in der Nähe des Wohnortes für den Notfall zu suchen und dessen Telefonnummer im Handy zu speichern. Für die Suche nach dem richtigen Schlüsseldienst hat die Expertin der D.A.S. ein paar Tipps: Wichtig ist es, einen nahegelegenen Dienstleister auszuwählen, denn so lassen sich unnötig hohe Anfahrtskosten vermeiden. Bei der Suche nicht nur an der Telefonnummer orientieren, sondern auch nach der Adresse des Unternehmens fragen. Die Ortsvorwahl kann täuschen, denn Telefonanrufe werden häufig in eine andere Stadt weitergeschaltet oder landen bei einem Callcenter. Dieses beauftragt dann ein Subunternehmen. Daher ist es auch wichtig, den Namen des Ansprechpartners zu kennen und der Firma, die Vertragspartner ist. Im Fall einer Beschwerde ist es dann leichter, direkt mit dem beauftragten Unternehmen zu verhandeln. Vorsicht ist geboten bei Unternehmen mit einer 0900-Telefonnummer: "Ein seriöser Anbieter verzichtet auf diese teure Sonderrufnummer und ist regulär im Festnetz erreichbar", so die D.A.S. Juristin. Schlüsseldienste, die mit den Buchstaben "AAA" beginnen, sollten Verbraucher ebenfalls meiden. Deren Ziel ist es, mit diesen Anfangsbuchstaben ganz vorne bei den Online-Suchergebnissen oder dem Branchendienst zu stehen. Hilfreich ist es auch, im Vorfeld nach Kostenpauschalen zu fragen.

Im Notfall: Situation genau erklären

Wer dann im Notfall den Schlüsseldienst anruft, sollte die Situation möglichst exakt schildern: Ist die Tür nur ins Schloss gefallen, ist sie abgeschlossen oder steckt innen noch der Schlüssel im Schloss? Eine zugefallene Tür lässt sich meist schnell und problemlos öffnen, ohne dass der Zylinder oder das ganze Türschloss zerstört werden müssen. Unseriöse Firmen beschädigen bei der Notöffnung möglichst viel und machen anschließend überhöhte Kosten für neues Material geltend. Solche Dienstleister können sich sogar wegen Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)), Wucher (§ 291 StGB) und - etwa wenn angekündigt wird, das neue Schloss bei Nichtbezahlung der Rechnung gleich wieder auszubauen - auch wegen Nötigung (240 StGB) strafbar machen, entschied etwa das Landgericht Bonn (Az. 37 M 2/06). Ein seriöser Anbieter klärt den Betroffenen entweder bereits am Telefon oder vor Ort auf, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Kosten anfallen. Wichtig: "Wenn möglich, sollte der Betroffene versuchen, bereits am Telefon einen Festpreis für die Anfahrt und das Öffnen der Tür sowie eventuelle Nacht- oder Feiertagszuschläge inklusive Mehrwertsteuer zu vereinbaren und ihn sich per SMS bestätigen lassen", rät Michaela Rassat. Dies setzt allerdings voraus, dass er am Telefon genau beschreibt, welches Problem vorliegt.

Bezahlung: Kosten genau prüfen

Viele Firmen, auch seriöse, verlangen Sofortkasse. Der Kunde sollte dabei unbedingt auf einer schriftlichen Rechnung bestehen, auf der sämtliche Posten aufgelistet sind. Diese sollten den Vereinbarungen entsprechen. Aus der Rechnung sollte auch die Anschrift des Unternehmens hervorgehen. Zudem empfiehlt es sich, bei Sofortkasse die Rechnung immer mit dem schriftlichen Zusatz "Bezahlt unter Vorbehalt" zu begleichen. "So haben Kunden bei einer Reklamation im Nachhinein bessere Karten", ergänzt die Juristin der D.A.S. Erscheint der Preis zu hoch, kann der Kunde zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag bezahlen und sich dann über die ortsüblichen Kosten informieren. Die Tarife differenzieren allerdings je nach Ort und Anbieter stark. Weitere Faktoren sind Wochentag und Uhrzeit, denn nach 18 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen fallen in der Regel Zuschläge an. An Sonn- und Feiertagen kann es richtig teuer werden. Hier sind Aufschläge von 150 Prozent des Normalpreises durchaus üblich. Als grobe Richtlinie gilt. Die Einsatzpauschalen für 15 Minuten Arbeitszeit liegen zwischen 120 und 250 Euro. Hilfreich kann auch ein Anruf bei der örtlichen Handwerkskammer sein. "Sind die berechneten Kosten mehr als doppelt so hoch wie der ortsübliche Preis, überschreiten sie die Wuchergrenze", erläutert die D.A.S. Juristin. Hat der Geschädigte schon alles bezahlt, kann er den überhöht bezahlten Betrag gerichtlich zurückfordern. Bei offensichtlichen Wucherpreisen entscheiden die Gerichte meist zugunsten der Verbraucher (AG Bremen, Az. 4 C 12/08 und OLG Frankfurt, Az. 6 W 218/01). Eine kostengünstige Alternative: einen Zweitschlüssel beim Nachbarn deponieren.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.279

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
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089 99846118
http://www.hartzkom.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wie sich Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen können

Einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Die Wohnungstür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt im Flur. Die Not ist groß, die Angst vor der hohen Rechnung des Schlüsseldienstes ebenfalls. Doch das muss und sollte nicht sein. Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), gibt wichtige Hinweise, wie sich Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen und Schlüsseldienst-Abzocke vermeiden können.

Vorbeugen: Einen Schlüsseldienst für den Notfall suchen

Nur kurz zum Briefkasten oder den Müll rausbringen - und plötzlich fällt die Tür ins Schloss, der Schlüssel liegt im Wohnungsflur, oder, noch schlimmer, steckt von innen in der Tür. Jetzt muss ein Schlüsseldienst her. Doch viele Verbraucher fürchten unseriöse Anbieter und überhöhte Kosten. Deshalb empfiehlt Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice, sich frühzeitig einen seriösen Dienstleister in der Nähe des Wohnortes für den Notfall zu suchen und dessen Telefonnummer im Handy zu speichern. Für die Suche nach dem richtigen Schlüsseldienst hat die Expertin der D.A.S. ein paar Tipps: Wichtig ist es, einen nahegelegenen Dienstleister auszuwählen, denn so lassen sich unnötig hohe Anfahrtskosten vermeiden. Bei der Suche nicht nur an der Telefonnummer orientieren, sondern auch nach der Adresse des Unternehmens fragen. Die Ortsvorwahl kann täuschen, denn Telefonanrufe werden häufig in eine andere Stadt weitergeschaltet oder landen bei einem Callcenter. Dieses beauftragt dann ein Subunternehmen. Daher ist es auch wichtig, den Namen des Ansprechpartners zu kennen und der Firma, die Vertragspartner ist. Im Fall einer Beschwerde ist es dann leichter, direkt mit dem beauftragten Unternehmen zu verhandeln. Vorsicht ist geboten bei Unternehmen mit einer 0900-Telefonnummer: "Ein seriöser Anbieter verzichtet auf diese teure Sonderrufnummer und ist regulär im Festnetz erreichbar", so die D.A.S. Juristin. Schlüsseldienste, die mit den Buchstaben "AAA" beginnen, sollten Verbraucher ebenfalls meiden. Deren Ziel ist es, mit diesen Anfangsbuchstaben ganz vorne bei den Online-Suchergebnissen oder dem Branchendienst zu stehen. Hilfreich ist es auch, im Vorfeld nach Kostenpauschalen zu fragen.

Im Notfall: Situation genau erklären

Wer dann im Notfall den Schlüsseldienst anruft, sollte die Situation möglichst exakt schildern: Ist die Tür nur ins Schloss gefallen, ist sie abgeschlossen oder steckt innen noch der Schlüssel im Schloss? Eine zugefallene Tür lässt sich meist schnell und problemlos öffnen, ohne dass der Zylinder oder das ganze Türschloss zerstört werden müssen. Unseriöse Firmen beschädigen bei der Notöffnung möglichst viel und machen anschließend überhöhte Kosten für neues Material geltend. Solche Dienstleister können sich sogar wegen Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)), Wucher (§ 291 StGB) und - etwa wenn angekündigt wird, das neue Schloss bei Nichtbezahlung der Rechnung gleich wieder auszubauen - auch wegen Nötigung (240 StGB) strafbar machen, entschied etwa das Landgericht Bonn (Az. 37 M 2/06). Ein seriöser Anbieter klärt den Betroffenen entweder bereits am Telefon oder vor Ort auf, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Kosten anfallen. Wichtig: "Wenn möglich, sollte der Betroffene versuchen, bereits am Telefon einen Festpreis für die Anfahrt und das Öffnen der Tür sowie eventuelle Nacht- oder Feiertagszuschläge inklusive Mehrwertsteuer zu vereinbaren und ihn sich per SMS bestätigen lassen", rät Michaela Rassat. Dies setzt allerdings voraus, dass er am Telefon genau beschreibt, welches Problem vorliegt.

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