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Düsseldorf News! Maklerrecht: Wann kann der Makler seine Maklercourtage fordern?

Geschrieben am Montag, dem 12. März 2012 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
Duesseldorf-Info.de - Düsseldorf Infos & Düsseldorf Tipps | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck
PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

Grundsätzlich gilt: Ein Makler kann eine Provision fordern, wenn der Käufer den Makler zur Vermittlung beauftragt und wenn der Makler den Kauf kausal vermittelt hat. Der Honoraranspruch entsteht grundsätzlich bei Abschluss des notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrages.

Der Käufer muss dem Makler dann eine (im Zweifel ortsübliche) Provision für die Vermittlung zahlen.

Problematisch ist oft der Nachweis der Vermittlungstätigkeit.

Bei unaufgeforderter Zusendung eines Maklerexposés darf der Makler die Maklercourtage nur dann fordern, wenn der Käufer mit dem Makler danach Kontakt aufnimmt und von ihm die Kontaktdaten des Verkäufers erhält. Wenn der Käufer den Verkäufer durch eigene Recherchen selbst in Erfahrung bringt, kann der Makler trotz Zusendung des Exposés grundsätzlich keine Provision verlangen.

Der Makler muss dem Kunden zumindest Name und Anschrift des potentiellen Verkäufers bzw. seinen Vertreter bekannt geben. Der Vertragspartner muss dem Kunden namhaft gemacht worden sein. Erst dann kann der Maklerkunde durch die Vermittlungstätigkeit in die Lage versetzt werden, den Hauptvertrag über den Immobilienerwerb abzuschließen. (Vergleiche etwa: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.9.2009, Aktenzeichen:I-7 U 131/08). Das Grundstücksgeschäft ist in dem Fall kausal durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommen.

Fachanwaltstipp Käufer: Aufgrund eines ungefragt zugesendeten Maklerexposees, der keine Angaben über den Eigentümer oder dessen Vertreter enthält, dürfen Sie sich auf die Suche nach dem Eigentümer der Immobilie machen, mit dem das Geschäft abschließen, ohne grundsätzlich befürchten zu müssen, dass der Makler nachträglich Maklercourtage von Ihnen verlangt.

Fachanwaltstipp Makler: Lassen Sie sich die Vermittlungstätigkeit schriftlich bestätigen oder sorgen Sie zumindest dafür, dass ein schriftlicher Nachweis über die Vermittlungstätigkeit vorliegt.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

17.11.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Immobilien-, Makler- und Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten Käufer, Verkäufer bzw. Eigentümer, Makler, Mieter und Vermieter zu allen Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer:

-Beratung zu Immobilienkaufverträgen
-Entwurf von Immobilienkaufverträgen
-Vertragsverhandlungen beim Immobilienkauf
-Beratung zur Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln
-Vorbereitung des Notartermins
-Vertretung in Notarterminen
-Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen wegen Mängelgewährleistung
-Selbständige Beweisverfahren
-Vertretung in allen Bereichen des Immobilienkaufrechtlichts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Makler:

-Beratung zum Anspruch auf Maklercourtage
-Beratung zur Haftung wegen Angaben im Exposé
-Durchsetzung von Ansprüchen auf Maklercourtage
-Abwehr von Schadensersatzansprüchen
-Abwehr von Rückforderungsansprüchen bezogen auf die Maklercourtage
-Vertretung in allen Bereichen des Maklerrechts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

-Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
-Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
-Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
-Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster, Lärmbelästigung, Tierhaltung etc.)
-Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
-Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
-Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
-Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
-Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
-Kautionsrückforderung
-Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
-Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:

-Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
-Berliner Räumung
-Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
-Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
-Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
-Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
-Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
-Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
-Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
-Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
-Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen

-Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
-Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
-Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
-Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
-Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
-Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
-Begründung- und Verlängerungsoptionen
-Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

-Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
-Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
-Bestellung und Abberufung des Verwalters
-Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
-Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
-Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
-Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.

Grundsätzlich gilt: Ein Makler kann eine Provision fordern, wenn der Käufer den Makler zur Vermittlung beauftragt und wenn der Makler den Kauf kausal vermittelt hat. Der Honoraranspruch entsteht grundsätzlich bei Abschluss des notariell beglaubigten Grundstückskaufvertrages.

Der Käufer muss dem Makler dann eine (im Zweifel ortsübliche) Provision für die Vermittlung zahlen.

Problematisch ist oft der Nachweis der Vermittlungstätigkeit.

Bei unaufgeforderter Zusendung eines Maklerexposés darf der Makler die Maklercourtage nur dann fordern, wenn der Käufer mit dem Makler danach Kontakt aufnimmt und von ihm die Kontaktdaten des Verkäufers erhält. Wenn der Käufer den Verkäufer durch eigene Recherchen selbst in Erfahrung bringt, kann der Makler trotz Zusendung des Exposés grundsätzlich keine Provision verlangen.

Der Makler muss dem Kunden zumindest Name und Anschrift des potentiellen Verkäufers bzw. seinen Vertreter bekannt geben. Der Vertragspartner muss dem Kunden namhaft gemacht worden sein. Erst dann kann der Maklerkunde durch die Vermittlungstätigkeit in die Lage versetzt werden, den Hauptvertrag über den Immobilienerwerb abzuschließen. (Vergleiche etwa: Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18.9.2009, Aktenzeichen:I-7 U 131/08). Das Grundstücksgeschäft ist in dem Fall kausal durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommen.

Fachanwaltstipp Käufer: Aufgrund eines ungefragt zugesendeten Maklerexposees, der keine Angaben über den Eigentümer oder dessen Vertreter enthält, dürfen Sie sich auf die Suche nach dem Eigentümer der Immobilie machen, mit dem das Geschäft abschließen, ohne grundsätzlich befürchten zu müssen, dass der Makler nachträglich Maklercourtage von Ihnen verlangt.

Fachanwaltstipp Makler: Lassen Sie sich die Vermittlungstätigkeit schriftlich bestätigen oder sorgen Sie zumindest dafür, dass ein schriftlicher Nachweis über die Vermittlungstätigkeit vorliegt.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

17.11.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

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Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Immobilien-, Makler- und Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten Käufer, Verkäufer bzw. Eigentümer, Makler, Mieter und Vermieter zu allen Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer:

-Beratung zu Immobilienkaufverträgen
-Entwurf von Immobilienkaufverträgen
-Vertragsverhandlungen beim Immobilienkauf
-Beratung zur Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln
-Vorbereitung des Notartermins
-Vertretung in Notarterminen
-Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen wegen Mängelgewährleistung
-Selbständige Beweisverfahren
-Vertretung in allen Bereichen des Immobilienkaufrechtlichts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Makler:

-Beratung zum Anspruch auf Maklercourtage
-Beratung zur Haftung wegen Angaben im Exposé
-Durchsetzung von Ansprüchen auf Maklercourtage
-Abwehr von Schadensersatzansprüchen
-Abwehr von Rückforderungsansprüchen bezogen auf die Maklercourtage
-Vertretung in allen Bereichen des Maklerrechts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

-Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
-Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
-Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
-Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster, Lärmbelästigung, Tierhaltung etc.)
-Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
-Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
-Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
-Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
-Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
-Kautionsrückforderung
-Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
-Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:

-Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
-Berliner Räumung
-Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
-Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
-Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
-Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
-Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
-Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
-Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
-Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
-Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen

-Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
-Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
-Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
-Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
-Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
-Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
-Begründung- und Verlängerungsoptionen
-Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

-Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
-Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
-Bestellung und Abberufung des Verwalters
-Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
-Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
-Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
-Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
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