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Düsseldorf News! DMB informiert über Verträge zwischen nahen Angehörigen

Geschrieben am Donnerstag, dem 14. Juli 2011 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
PR-Gateway: Steuerpflichtige dürfen ihre Rechtsgeschäfte so gestalten, dass ihre Steuerbelastung möglichst gering ausfällt. Hierbei bieten Verträge zwischen nahen Angehörigen die Möglichkeit, Einkünfte auf steuerlich weniger belastete Angehörige zu verlagern. "Bei Verträgen mit nahen Angehörigen müssen Unternehmer seit 2008 verschärfte gesetzliche Bestimmungen beachten. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden solche Verträge besonders kritisch durchleuchtet. Bei Fehlern in der Durchführung kann es passieren, dass diese Verträge steuerlich nicht anerkannt werden", sagt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB).
Bei Angehörigenverträgen sollte zu Beweiszwecken immer die Schriftform gewählt werden, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Verträge dürfen nicht einfach rückdatiert werden, da sie sonst nichtig sind und außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht. In der Praxis empfiehlt es sich, Vertragsmuster, die für untereinander fremde Vertragsparteien gefertigt wurden, als Vorlage zu verwenden und im steuerrechtlich zulässigen Rahmen für Angehörigenverträge anzupassen.
"Verträge dürfen auch nicht zum Schein abgeschlossen werden. Solche Verträge werden vom Finanzamt nicht anerkannt - auch hier droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei einem Mietvertrag geht das Finanzamt von einer Scheinhandlung aus, wenn der Vermieter dem Mieter das Geld für die jeweilige Miete im Voraus zur Verfügung stellt oder das Geld nach Eingang auf sein Konto zeitnah an den Mieter zurückzahlt", erklärt Marc S. Tenbieg.
Bei Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen sollten Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit als Nachweis für das Finanzamt festgehalten werden. Anderenfalls unterstellt das Finanzamt, dass es sich um reine Familienhilfe handelt. Ein Darlehensvertrag und seine tatsächliche Durchführung müssen die Trennung der jeweiligen Vermögens- und Einkunftssphären der beteiligten Angehörigen gewährleisten. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .

Diese Mitteilung basiert auf einer öffentlich zugänglichen DMB Unternehmer-Information, die ansonsten nur exklusiv den DMB-Mitgliedsunternehmen zum Download zur Verfügung steht. Der Verband gibt in regelmäßigen Abständen kurze zusammenfassende Experten-Ausarbeitungen mit wichtigen Tipps für die Unternehmenspraxis zu den Themen BWL, Recht, Steuern und Sozialversicherung heraus.
Die dazugehörige DMB-Unternehmerinformation findet sich unter http://www.mittelstandsbund.de/index/cmd/catalogue_details/modul/portal/kernwert/presse/block/catalogue_1/field/3/show/0/search//
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Mit einem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik vertritt er die Interessen seiner rund 14.000 Mitgliedsunternehmen. Eine Vielzahl von unternehmerrelevanten Mehrwert- und Service-Leistungen runden das Angebot ab, beispielsweise ein umfangreicher Informationsdienst für Unternehmer, attraktive Rahmenverträge mit führenden Konzernen oder der DMB-Mitgliederservice. Der Verband ist zentral aufgestellt, parteipolitisch neutral und stützt sich ausschließlich auf eigene Mitgliedsunternehmen, ohne die Zurechnung von Partnerverbänden oder sonstigen Unterorganisationen. Damit gehört der DMB zu den größten unabhängigen Interessen- und Unternehmerverbände in Deutschland.

Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Marc S. Tenbieg
Tonhallenstraße 10
40211 Düsseldorf
+49 (211) 1792570
www.mittelstandsbund.de

Pressekontakt:
[know:bodies] gesellschaft für integrierte kommunikation und bildungsberatung mbh
Dr. Astrid Nelke
Sophie-Charlotten-Str. 103
14059 Berlin
nelke@knowbodies.de
030 703 74 12
http://www.knowbodies.de



Steuerpflichtige dürfen ihre Rechtsgeschäfte so gestalten, dass ihre Steuerbelastung möglichst gering ausfällt. Hierbei bieten Verträge zwischen nahen Angehörigen die Möglichkeit, Einkünfte auf steuerlich weniger belastete Angehörige zu verlagern. "Bei Verträgen mit nahen Angehörigen müssen Unternehmer seit 2008 verschärfte gesetzliche Bestimmungen beachten. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden solche Verträge besonders kritisch durchleuchtet. Bei Fehlern in der Durchführung kann es passieren, dass diese Verträge steuerlich nicht anerkannt werden", sagt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB).
Bei Angehörigenverträgen sollte zu Beweiszwecken immer die Schriftform gewählt werden, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Verträge dürfen nicht einfach rückdatiert werden, da sie sonst nichtig sind und außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung droht. In der Praxis empfiehlt es sich, Vertragsmuster, die für untereinander fremde Vertragsparteien gefertigt wurden, als Vorlage zu verwenden und im steuerrechtlich zulässigen Rahmen für Angehörigenverträge anzupassen.
"Verträge dürfen auch nicht zum Schein abgeschlossen werden. Solche Verträge werden vom Finanzamt nicht anerkannt - auch hier droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei einem Mietvertrag geht das Finanzamt von einer Scheinhandlung aus, wenn der Vermieter dem Mieter das Geld für die jeweilige Miete im Voraus zur Verfügung stellt oder das Geld nach Eingang auf sein Konto zeitnah an den Mieter zurückzahlt", erklärt Marc S. Tenbieg.
Bei Arbeitsverträgen unter nahen Angehörigen sollten Art und Umfang der geleisteten Tätigkeit als Nachweis für das Finanzamt festgehalten werden. Anderenfalls unterstellt das Finanzamt, dass es sich um reine Familienhilfe handelt. Ein Darlehensvertrag und seine tatsächliche Durchführung müssen die Trennung der jeweiligen Vermögens- und Einkunftssphären der beteiligten Angehörigen gewährleisten. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .

Diese Mitteilung basiert auf einer öffentlich zugänglichen DMB Unternehmer-Information, die ansonsten nur exklusiv den DMB-Mitgliedsunternehmen zum Download zur Verfügung steht. Der Verband gibt in regelmäßigen Abständen kurze zusammenfassende Experten-Ausarbeitungen mit wichtigen Tipps für die Unternehmenspraxis zu den Themen BWL, Recht, Steuern und Sozialversicherung heraus.
Die dazugehörige DMB-Unternehmerinformation findet sich unter http://www.mittelstandsbund.de/index/cmd/catalogue_details/modul/portal/kernwert/presse/block/catalogue_1/field/3/show/0/search//
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Mit einem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik vertritt er die Interessen seiner rund 14.000 Mitgliedsunternehmen. Eine Vielzahl von unternehmerrelevanten Mehrwert- und Service-Leistungen runden das Angebot ab, beispielsweise ein umfangreicher Informationsdienst für Unternehmer, attraktive Rahmenverträge mit führenden Konzernen oder der DMB-Mitgliederservice. Der Verband ist zentral aufgestellt, parteipolitisch neutral und stützt sich ausschließlich auf eigene Mitgliedsunternehmen, ohne die Zurechnung von Partnerverbänden oder sonstigen Unterorganisationen. Damit gehört der DMB zu den größten unabhängigen Interessen- und Unternehmerverbände in Deutschland.

Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Marc S. Tenbieg
Tonhallenstraße 10
40211 Düsseldorf
+49 (211) 1792570
www.mittelstandsbund.de

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[know:bodies] gesellschaft für integrierte kommunikation und bildungsberatung mbh
Dr. Astrid Nelke
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