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Rheinische Post: Dortmund fordert von Ex-Stadtspitze bis zu 570.000 Euro Schadenersatz!
Datum: Mittwoch, dem 15. August 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Die Stadt Dortmund fordert vom ehemaligen Oberbürgermeister Gerd Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann (beide SPD) bis zu 570.000 Euro Schadenersatz.

Die Forderung solle spätestens am 24. August in Form eines Leistungsbescheides oder einer Leistungsklage erhoben werden, sagte Stadtsprecher Udo Bullerdiek der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

Hintergrund des bundesweit einmaligen Vorganges ist die so genannte "Dortmunder Wahllüge", die eine Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August notwendig macht.

"Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 570.000 Euro. Dieser Schaden muss nach dem Grad des Verschuldens aufgeteilt werden. Ob Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann der Schaden in voller Höhe angelastet werden kann, wird derzeit noch juristisch geprüft", so Bullerdiek.

Mit ihrer Forderung will die Stadt sich für die Kosten des erneuten Urnengangs entschädigen lassen.

Dortmund gehe vom Erfolg der Regressforderung aus: "Ein externes Gutachten und auch das städtische Rechtsamt beurteilen die Erfolgsaussichten von Regressforderungen grundsätzlich positiv", sagte der Stadtsprecher der Zeitung.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2306742/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Die Stadt Dortmund fordert vom ehemaligen Oberbürgermeister Gerd Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann (beide SPD) bis zu 570.000 Euro Schadenersatz.

Die Forderung solle spätestens am 24. August in Form eines Leistungsbescheides oder einer Leistungsklage erhoben werden, sagte Stadtsprecher Udo Bullerdiek der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

Hintergrund des bundesweit einmaligen Vorganges ist die so genannte "Dortmunder Wahllüge", die eine Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August notwendig macht.

"Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 570.000 Euro. Dieser Schaden muss nach dem Grad des Verschuldens aufgeteilt werden. Ob Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann der Schaden in voller Höhe angelastet werden kann, wird derzeit noch juristisch geprüft", so Bullerdiek.

Mit ihrer Forderung will die Stadt sich für die Kosten des erneuten Urnengangs entschädigen lassen.

Dortmund gehe vom Erfolg der Regressforderung aus: "Ein externes Gutachten und auch das städtische Rechtsamt beurteilen die Erfolgsaussichten von Regressforderungen grundsätzlich positiv", sagte der Stadtsprecher der Zeitung.

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Rheinische Post
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