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Rheinische Post: Rüge für Minister!
Datum: Mittwoch, dem 31. Oktober 2012 Thema: Düsseldorf Infos
Düsseldorf (ots) - Die Rüge, die der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster Norbert Walter-Borjans (SPD)erteilt hat, ist sicher kein Ruhmesblatt für den NRW-Finanzminister.
Er hat - aus welchen Gründen auch immer - dem Landtag viel zu spät den Haushaltsentwurf für 2012 zugeleitet, was den verfassungsrechtlichen Vorgaben eindeutig zuwiderläuft.
Insofern hat der VGH mit seinem schneidigen Präsidenten Michael Bertrams wieder einmal eine Schwachstelle in der Landespolitik gebrandmarkt. Walter-Borjans mag sich damit trösten, dass sich schon etliche seiner Vorgänger Rügen aus Münster eingefangen haben.
Meist lag die strittige Angelegenheit schon länger zurück, wenn das Urteil gesprochen wurde. Deshalb reagierten die Betroffenen nach außen hin zwar zerknirscht, während sie innerlich vermutlich gedacht haben: "Schnee von gestern".
Doch mit zwei haushaltsrechtlichen Urteilen hat "Münster" Marksteine gesetzt: 2011, als es Tricksereien mit dem Nachtragshaushalt unterband, und jetzt, indem klargestellt wurde, dass ein Haushaltsentwurf beizeiten dem Landtag zuzuleiten ist.
Beide Urteile fallen in die Amtszeit von Walter-Borjans. Er sollte darauf achten, nicht noch einmal aufzufallen.
Von Detlev Hüwel
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2354043/rheinische_post/mail
Düsseldorf (ots) - Die Rüge, die der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster Norbert Walter-Borjans (SPD)erteilt hat, ist sicher kein Ruhmesblatt für den NRW-Finanzminister.
Er hat - aus welchen Gründen auch immer - dem Landtag viel zu spät den Haushaltsentwurf für 2012 zugeleitet, was den verfassungsrechtlichen Vorgaben eindeutig zuwiderläuft.
Insofern hat der VGH mit seinem schneidigen Präsidenten Michael Bertrams wieder einmal eine Schwachstelle in der Landespolitik gebrandmarkt. Walter-Borjans mag sich damit trösten, dass sich schon etliche seiner Vorgänger Rügen aus Münster eingefangen haben.
Meist lag die strittige Angelegenheit schon länger zurück, wenn das Urteil gesprochen wurde. Deshalb reagierten die Betroffenen nach außen hin zwar zerknirscht, während sie innerlich vermutlich gedacht haben: "Schnee von gestern".
Doch mit zwei haushaltsrechtlichen Urteilen hat "Münster" Marksteine gesetzt: 2011, als es Tricksereien mit dem Nachtragshaushalt unterband, und jetzt, indem klargestellt wurde, dass ein Haushaltsentwurf beizeiten dem Landtag zuzuleiten ist.
Beide Urteile fallen in die Amtszeit von Walter-Borjans. Er sollte darauf achten, nicht noch einmal aufzufallen.
Von Detlev Hüwel
Pressekontakt:
Rheinische Post
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