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Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante Gesetzesänderung!
Datum: Dienstag, dem 04. Dezember 2012
Thema: Düsseldorf Infos


OpenPr.de: Die CDU plant eine Gesetzesänderung, die den Unterhaltsanspruch für geschiedene Ehegatten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gravierend verbessern soll.

Die Gesetzesänderung soll noch im Dezember verabschiedet werden und ab dem 01.01.2013 gelten.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs erschwert werden. Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB soll zukünftig unzulässig sein, wenn dies „mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine“.

Durch die geplante Gesetzesänderung soll damit der Dauer der Ehe eine stärkere Bedeutung zukommen. Geschiedene Ehegatten können dann damit rechnen, mehr und länger Unterhalt zu erhalten, wenn sie lange verheiratet waren.

Was jedoch als langjährig einzustufen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Dies werden die Gerichte zukünftig anhand des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden haben.

Lesen sie hier Aktuelles mehr zum Thema "Familienrecht":
tondorfboehm.de/index.php/familienrecht

Rechtsanwalt
Lothar Böhm
Fachanwalt für Familienrecht

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Anwaltssozietät
Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Ritterstr. 9
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 86463-0
Fax: 0211 320840
www.tondorfboehm.de

Rechtsanwalt Lothar Böhm ist Mitglied der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber in Düsseldorf.

Die alteingesessene Anwaltskanzlei liegt im Herzen der Düsseldorfer Altstadt direkt an der Rheinuferpromenade.

Alle Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber verfügen über mindestens einen Fachanwaltstitel und sind damit auf ihren Rechtsgebieten hoch spezialisiert.

Die Anwälte bieten bundesweit Beratung und juristische Vertretung, u.a. für Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler, insbesondere auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und den sonstigen Bereichen des Zivilrechts.

Zitiert aus: Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante Gesetzesänderung


OpenPr.de: Die CDU plant eine Gesetzesänderung, die den Unterhaltsanspruch für geschiedene Ehegatten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gravierend verbessern soll.

Die Gesetzesänderung soll noch im Dezember verabschiedet werden und ab dem 01.01.2013 gelten.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs erschwert werden. Eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1578 b BGB soll zukünftig unzulässig sein, wenn dies „mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erscheine“.

Durch die geplante Gesetzesänderung soll damit der Dauer der Ehe eine stärkere Bedeutung zukommen. Geschiedene Ehegatten können dann damit rechnen, mehr und länger Unterhalt zu erhalten, wenn sie lange verheiratet waren.

Was jedoch als langjährig einzustufen ist, lässt der Gesetzgeber offen. Dies werden die Gerichte zukünftig anhand des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden haben.

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Zitiert aus: Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante Gesetzesänderung






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