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Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Justizminister Kutschaty will Strafrechtsreform / Schnellschuss!
Datum: Freitag, dem 28. Dezember 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Bielefeld (ots) - Was den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dazu bewogen hat, gerade jetzt eine Strafrechtsreform ins Gespräch zu bringen, wird nur er selber wissen.

Bei näherer Betrachtung entpuppen sich die Ideen aus Düsseldorf als unausgegorener Schnellschuss. Die Forderung nach Fahrverboten als Ersatz für Geldstrafen ist nicht neu.

Eine Umsetzung ist bisher daran gescheitert, dass die Übertragung einer Sanktion, die als Strafe für Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht gedacht ist, auf den Bereich der allgemeinen Kriminalität als nicht realisierbar angesehen wurde.

So sehen es viele Juristen bis heute. Wenn der Staat Strafmittel aus einem Rechtsfeld auf ein anderes überträgt, reißt er damit Grenzen ein, die weitere Forderungen nach sich ziehen können.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeitsdienste zu ersetzen ist bereits heute möglich. So steht es in Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.

Geldersparnis als Hauptgrund für die Einführung solcher Arbeitsleistungen zu nennen ist unangemessen. So entpuppt sich Kutschatys Vorstoß letztendlich als populistische Rethorik in Wahlkampfzeiten.

MATTHIAS BUNGEROTH

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/65487/2389420/neue_westfaelische_bielefeld/mail


Bielefeld (ots) - Was den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dazu bewogen hat, gerade jetzt eine Strafrechtsreform ins Gespräch zu bringen, wird nur er selber wissen.

Bei näherer Betrachtung entpuppen sich die Ideen aus Düsseldorf als unausgegorener Schnellschuss. Die Forderung nach Fahrverboten als Ersatz für Geldstrafen ist nicht neu.

Eine Umsetzung ist bisher daran gescheitert, dass die Übertragung einer Sanktion, die als Strafe für Verstöße gegen das Verkehrsstrafrecht gedacht ist, auf den Bereich der allgemeinen Kriminalität als nicht realisierbar angesehen wurde.

So sehen es viele Juristen bis heute. Wenn der Staat Strafmittel aus einem Rechtsfeld auf ein anderes überträgt, reißt er damit Grenzen ein, die weitere Forderungen nach sich ziehen können.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeitsdienste zu ersetzen ist bereits heute möglich. So steht es in Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.

Geldersparnis als Hauptgrund für die Einführung solcher Arbeitsleistungen zu nennen ist unangemessen. So entpuppt sich Kutschatys Vorstoß letztendlich als populistische Rethorik in Wahlkampfzeiten.

MATTHIAS BUNGEROTH

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