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Rheinische Post: Rechtswissenschaftler kritisiert Uni Düsseldorf im Schavan-Fall!
Datum: Dienstag, dem 22. Januar 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Der Rechtswissenschaftler und frühere Präsident des Internationalen Seegerichtshofs, Rüdiger Wolfrum, hat das Vorgehen der Universität Düsseldorf in der Plagiatsaffäre um die Doktorarbeit von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) kritisiert und Defizite benannt.

"Das Verfahren der Aberkennung weist Defizite auf, die sich aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ergeben", heißt es in einem Kurzgutachten des Berliner Juristen, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) zitiert.

Damit widerspricht Wolfrum auch dem von der Universität Düsseldorf in Auftrag gegebenem Gutachten des Bonner Jura-Professor Klaus Ferdinand Gärditz, der das Vorgehen der Hochschule als ordnungsgemäß bewertet hatte.

Wolfrum kritisiert etwa "die fehlende Trennung von Berichterstattung und entscheidendem Gremium". Rechtsstaatliche Erwägungen würden eine personelle Trennung der Mitglieder der Promotionskommission als erstem Prüfgremium und des Entscheidungsgremiums, des Fakultätsrats, zwingend erscheinen lassen, schreibt Wolfrum.

Auch sei ein zusätzlicher, externer Gutachter angesichts der "Schwere des Eingriffs" vonnöten.

Wolfrum kritisiert außerdem die "fehlende Nähe" des bisherigen Erstgutachters, des Düsseldorfer Judaistik-Professors Stefan Rohrbacher, zu dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der Arbeit.

Schavan hatte im Fach Erziehungswissenschaften promoviert. Außerdem moniert der Jurist das fehlende Eingehen auf die Zitatekultur der damaligen Zeit.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2401934/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Der Rechtswissenschaftler und frühere Präsident des Internationalen Seegerichtshofs, Rüdiger Wolfrum, hat das Vorgehen der Universität Düsseldorf in der Plagiatsaffäre um die Doktorarbeit von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) kritisiert und Defizite benannt.

"Das Verfahren der Aberkennung weist Defizite auf, die sich aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ergeben", heißt es in einem Kurzgutachten des Berliner Juristen, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) zitiert.

Damit widerspricht Wolfrum auch dem von der Universität Düsseldorf in Auftrag gegebenem Gutachten des Bonner Jura-Professor Klaus Ferdinand Gärditz, der das Vorgehen der Hochschule als ordnungsgemäß bewertet hatte.

Wolfrum kritisiert etwa "die fehlende Trennung von Berichterstattung und entscheidendem Gremium". Rechtsstaatliche Erwägungen würden eine personelle Trennung der Mitglieder der Promotionskommission als erstem Prüfgremium und des Entscheidungsgremiums, des Fakultätsrats, zwingend erscheinen lassen, schreibt Wolfrum.

Auch sei ein zusätzlicher, externer Gutachter angesichts der "Schwere des Eingriffs" vonnöten.

Wolfrum kritisiert außerdem die "fehlende Nähe" des bisherigen Erstgutachters, des Düsseldorfer Judaistik-Professors Stefan Rohrbacher, zu dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der Arbeit.

Schavan hatte im Fach Erziehungswissenschaften promoviert. Außerdem moniert der Jurist das fehlende Eingehen auf die Zitatekultur der damaligen Zeit.

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