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Rheinische Post: Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger will Aktionäre über Managergehälter bestimmen lassen!
Datum: Mittwoch, dem 20. März 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, bei der Hauptversammlung über die Managergehälter abzustimmen.

Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle des Aktienrechts hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt.

Demnach soll der Paragraf 120 im Aktiengesetz so verschärft werden, dass die Hauptversammlung das System zur Vergütung der Vorstände beschließen muss.

Bisher ist in dem Paragrafen eine "Kann"-Regel enthalten. Die einschränkende Formulierung, dass aus der Abstimmung über die Gehaltsstrukturen "weder Rechte noch Pflichten" entstehen, soll gestrichen werden.

Vorstandsmitglieder, die eigene Aktien am Unternehmen besitzen, sollen von dem Votum ausgeschlossen werden.

In der Bundesregierung ist die Novelle aus dem FDP-geführten Justizministerium bislang nicht endgültig abgestimmt.

Die FDP will das Thema am Donnerstag im Koalitionsausschuss diskutieren.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2436547/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, bei der Hauptversammlung über die Managergehälter abzustimmen.

Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle des Aktienrechts hervor, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt.

Demnach soll der Paragraf 120 im Aktiengesetz so verschärft werden, dass die Hauptversammlung das System zur Vergütung der Vorstände beschließen muss.

Bisher ist in dem Paragrafen eine "Kann"-Regel enthalten. Die einschränkende Formulierung, dass aus der Abstimmung über die Gehaltsstrukturen "weder Rechte noch Pflichten" entstehen, soll gestrichen werden.

Vorstandsmitglieder, die eigene Aktien am Unternehmen besitzen, sollen von dem Votum ausgeschlossen werden.

In der Bundesregierung ist die Novelle aus dem FDP-geführten Justizministerium bislang nicht endgültig abgestimmt.

Die FDP will das Thema am Donnerstag im Koalitionsausschuss diskutieren.

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