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Rheinische Post: Steuerpflicht gilt für alle / Wieder hat es einen Prominenten erwischt!
Datum: Montag, dem 22. April 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Wenn es stimmt, dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß Geld am Fiskus vorbei auf einem Konto in der Schweiz gehortet hat, muss er sich dafür vor der Justiz verantworten.

Dass er teilweise begründet gegen überhöhte Steuersätze wettert, entschuldigt ihn nicht.

Jeder hat das Recht, ein Hochsteuerland zu verlassen und in einen anderen Staat auszuwandern.

Solange ein Steuerpflichtiger die öffentlichen Güter eines Landes wie Verkehrsinfrastruktur, Polizei, Verteidigung oder Schulsystem in Anspruch nimmt, muss er dafür auch seinen Beitrag in Form von Steuern zahlen.

Das gilt für Hoeneß wie für jeden anderen Vermögenden auch.

Offenbar hat der Bayern-Präsident darauf gehofft, in den Genuss des Steuerabkommens mit der Schweiz zu kommen. Wie kaum ein anderer Fall legt die neue Steueraffäre die Schwächen dieses Abkommens bloß.

Es darf hinsichtlich der Steuerpflicht, gerade für Erträge der Vergangenheit, keine Zweiklassen-Gesellschaft geben, wonach die einen brav ihre Steuern zahlen, die anderen für die gehorteten Millionen einen hohen Steuerrabatt erhalten.

Da legen die Sozialdemokraten, die manchmal gar nicht genug Steuern eintreiben können, zu Recht ihren Finger in die Wunde.

Andererseits ist das kein Freibrief, jede pragmatische Übereinkunft mit Ländern abzulehnen, die bislang allzu gern Steuersündern eine Zuflucht geboten haben. Denn die Welt ist nach der Finanzkrise in Bewegung geraten.

Länder wie die Schweiz oder Luxemburg wollen sich vom Vorwurf reinwaschen, Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Das sollten Hochsteuerländer wie Deutschland, Frankreich oder die USA anerkennen.

Auf Dauer wird man die Steuerflüchtlinge mit CDs und Selbstanzeigen nicht beeindrucken können. Sie werden andere Wege finden, ihr Geld beiseite zu schaffen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2455287/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Wenn es stimmt, dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß Geld am Fiskus vorbei auf einem Konto in der Schweiz gehortet hat, muss er sich dafür vor der Justiz verantworten.

Dass er teilweise begründet gegen überhöhte Steuersätze wettert, entschuldigt ihn nicht.

Jeder hat das Recht, ein Hochsteuerland zu verlassen und in einen anderen Staat auszuwandern.

Solange ein Steuerpflichtiger die öffentlichen Güter eines Landes wie Verkehrsinfrastruktur, Polizei, Verteidigung oder Schulsystem in Anspruch nimmt, muss er dafür auch seinen Beitrag in Form von Steuern zahlen.

Das gilt für Hoeneß wie für jeden anderen Vermögenden auch.

Offenbar hat der Bayern-Präsident darauf gehofft, in den Genuss des Steuerabkommens mit der Schweiz zu kommen. Wie kaum ein anderer Fall legt die neue Steueraffäre die Schwächen dieses Abkommens bloß.

Es darf hinsichtlich der Steuerpflicht, gerade für Erträge der Vergangenheit, keine Zweiklassen-Gesellschaft geben, wonach die einen brav ihre Steuern zahlen, die anderen für die gehorteten Millionen einen hohen Steuerrabatt erhalten.

Da legen die Sozialdemokraten, die manchmal gar nicht genug Steuern eintreiben können, zu Recht ihren Finger in die Wunde.

Andererseits ist das kein Freibrief, jede pragmatische Übereinkunft mit Ländern abzulehnen, die bislang allzu gern Steuersündern eine Zuflucht geboten haben. Denn die Welt ist nach der Finanzkrise in Bewegung geraten.

Länder wie die Schweiz oder Luxemburg wollen sich vom Vorwurf reinwaschen, Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Das sollten Hochsteuerländer wie Deutschland, Frankreich oder die USA anerkennen.

Auf Dauer wird man die Steuerflüchtlinge mit CDs und Selbstanzeigen nicht beeindrucken können. Sie werden andere Wege finden, ihr Geld beiseite zu schaffen.

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