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Rheinische Post: Sachsen-FDP lehnt Mindestlohnbeschluss ab!
Datum: Mittwoch, dem 01. Mai 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Kurz vor dem Bundesparteitag der FDP in Nürnberg hat sich die sächsische FDP gegen den von der Parteispitze favorisierten Beschluss zu Lohnuntergrenzen in Deutschland ausgesprochen.

"Die sächsische FDP lehnt weiterhin jede Form eines politisch festgelegten Mindestlohns ab", sagte Sachsens FDP-Chef Holger Zastrow der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Das wäre insbesondere für Ostdeutschland ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm", so Zastrow, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender ist.

Mindestlöhne könnten nur vor Ort zwischen den Tarifpartnern vereinbart werden. "Und wenn die fehlen, darf dies kein anderer tun, nicht die Bundesregierung, nicht der Bundestag und auch keine wie auch immer zusammengesetzte Kommission."

Zastrow schlug stattdessen Ombudsstellen bei den Arbeitsagenturen vor, an die sich Arbeitnehmer wenden können, die glauben, sittenwidrig bezahlt zu werden.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2462528/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Kurz vor dem Bundesparteitag der FDP in Nürnberg hat sich die sächsische FDP gegen den von der Parteispitze favorisierten Beschluss zu Lohnuntergrenzen in Deutschland ausgesprochen.

"Die sächsische FDP lehnt weiterhin jede Form eines politisch festgelegten Mindestlohns ab", sagte Sachsens FDP-Chef Holger Zastrow der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Das wäre insbesondere für Ostdeutschland ein Arbeitsplatzvernichtungsprogramm", so Zastrow, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender ist.

Mindestlöhne könnten nur vor Ort zwischen den Tarifpartnern vereinbart werden. "Und wenn die fehlen, darf dies kein anderer tun, nicht die Bundesregierung, nicht der Bundestag und auch keine wie auch immer zusammengesetzte Kommission."

Zastrow schlug stattdessen Ombudsstellen bei den Arbeitsagenturen vor, an die sich Arbeitnehmer wenden können, die glauben, sittenwidrig bezahlt zu werden.

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Rheinische Post
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