Duesseldorf-Info.de

Rheinische Post: NRW kommt Hochschulen mit neuem Gesetzentwurf entgegen / Hochschulen müssen Drittmittel-Geber erst nachträglich nennen!
Datum: Samstag, dem 15. März 2014
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf ihres neuen Hochschulgesetzes überarbeitet und kommt den Universitäten und Fachhochschulen darin in einigen Punkten entgegen.

Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) berichtet, stellt der neue Entwurf unter anderem klar, dass die Hochschulen die Öffentlichkeit erst nach Abschluss eines aus Drittmitteln finanzierten Forschungsprojekts über Ursprung, Herkunft und Volumen der Gelder informieren müssen.

Zudem enthält der entsprechende Paragraf nun den Zusatz: "Eine Information findet nicht statt, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die Gefahr des Eintritts eines wirtschaftlichen Schadens entsteht."

Eine Informationspflicht soll es aber weiterhin geben, "wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung der Information hat und der wahrscheinlich eintretende Schaden nur geringfügig wäre".

Hochschulen und Wirtschaft hatten durch die ursprünglichen Pläne die Vertraulichkeit laufender Projekte in Gefahr gesehen und einen Einbruch der Forschungsfinanzierung befürchtet.

Komplett gestrichen wurde im neuen Entwurf die Passage, die es dem Ministerium erlauben sollte, einzelnen Fachbereichen per Rechtsverordnung "zur Sicherung der Qualität des Promotionsgeschehens" das Promotionsrecht zu entziehen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2688338/rheinische-post-nrw-kommt-hochschulen-mit-neuem-gesetzentwurf-entgegen-hochschulen-muessen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Düsseldorf (ots) - Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf ihres neuen Hochschulgesetzes überarbeitet und kommt den Universitäten und Fachhochschulen darin in einigen Punkten entgegen.

Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) berichtet, stellt der neue Entwurf unter anderem klar, dass die Hochschulen die Öffentlichkeit erst nach Abschluss eines aus Drittmitteln finanzierten Forschungsprojekts über Ursprung, Herkunft und Volumen der Gelder informieren müssen.

Zudem enthält der entsprechende Paragraf nun den Zusatz: "Eine Information findet nicht statt, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die Gefahr des Eintritts eines wirtschaftlichen Schadens entsteht."

Eine Informationspflicht soll es aber weiterhin geben, "wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung der Information hat und der wahrscheinlich eintretende Schaden nur geringfügig wäre".

Hochschulen und Wirtschaft hatten durch die ursprünglichen Pläne die Vertraulichkeit laufender Projekte in Gefahr gesehen und einen Einbruch der Forschungsfinanzierung befürchtet.

Komplett gestrichen wurde im neuen Entwurf die Passage, die es dem Ministerium erlauben sollte, einzelnen Fachbereichen per Rechtsverordnung "zur Sicherung der Qualität des Promotionsgeschehens" das Promotionsrecht zu entziehen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2688338/rheinische-post-nrw-kommt-hochschulen-mit-neuem-gesetzentwurf-entgegen-hochschulen-muessen von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






Dieser Artikel kommt von Duesseldorf-Info.de
http://www.duesseldorf-info.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.duesseldorf-info.de/modules.php?name=News&file=article&sid=14876