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Rheinische Post: Minister Gröhe stellt im Fall Schavan Aussagekraft von Gerichtsurteilen über Uni-Verfahren in Frage!
Datum: Freitag, dem 21. März 2014 Thema: Düsseldorf Infos
Düsseldorf (ots) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat im Fall der früheren Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) die Aussagekraft von Gerichtsurteilen über universitäre Verfahren infrage gestellt.
"Die Entscheidung zeigt die Grenzen der gerichtlichen Überprüfbarkeit fragwürdiger universitärer Verfahren", sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) über das Düsseldorfer Verwaltungsgerichtsurteil.
Das Verwaltungsgericht hatte den Entzug des Doktortitels bei Schavan durch die Uni Düsseldorf für korrekt erklärt.
Gröhe fügte hinzu: "Mein Vertrauen in die persönliche Integrität von Annette Schavan ist völlig ungebrochen."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2693137/rheinische-post-minister-groehe-stellt-im-fall-schavan-aussagekraft-von-gerichtsurteilen-ueber-uni von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.
Düsseldorf (ots) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat im Fall der früheren Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) die Aussagekraft von Gerichtsurteilen über universitäre Verfahren infrage gestellt.
"Die Entscheidung zeigt die Grenzen der gerichtlichen Überprüfbarkeit fragwürdiger universitärer Verfahren", sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) über das Düsseldorfer Verwaltungsgerichtsurteil.
Das Verwaltungsgericht hatte den Entzug des Doktortitels bei Schavan durch die Uni Düsseldorf für korrekt erklärt.
Gröhe fügte hinzu: "Mein Vertrauen in die persönliche Integrität von Annette Schavan ist völlig ungebrochen."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2693137/rheinische-post-minister-groehe-stellt-im-fall-schavan-aussagekraft-von-gerichtsurteilen-ueber-uni von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.
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