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Arbeitsverträge von Lehrer-Vertretungskräften enden vielfach zum Ferienbeginn: Die zwischenzeitliche Entlassung in die Arbeitslosigkeit ist nicht gerechtfertigt!
Datum: Donnerstag, dem 16. Juli 2015
Thema: Düsseldorf News


Düsseldorf (ots) - Schule soll anschaulich sein, die Lebenswirklichkeit ins Klassenzimmer holen, den Kindern das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft nahe bringen.

Jahr für Jahr gibt der Staat in der reichen Bundesrepublik dabei ein ärmliches Bild ab, indem viele Bundesländer Arbeitsverträge von Vertretungskräften zum Ferienbeginn auslaufen lassen und die Lehrer nach dem Ferienende wieder einstellen.

Selbst wenn erklärbare Berufsabschnitte dahinter stehen und etwa das Referendariat in dem einen Schuljahr endet und die neue Beschäftigung erst im nächsten beginnt, rechtfertigt das nicht die zwischenzeitliche Entlassung in die Arbeitslosigkeit.

Schließlich ist gesetzlich klar definiert, dass das eine Schuljahr am 31. Juli endet und das nächste am 1. August beginnt.

Die Negativliste mit besonderen Auffälligkeiten wird angeführt von Rheinland-Pfalz (Rot-Grün), gefolgt von Baden-Württemberg (Grün-Rot), Hessen (Schwarz-Grün) und Bayern (Schwarz).

Das Zeugnis fällt also parteiübergreifend aus: mangelhaft! Nachhilfe in sozialer Marktwirtschaft dringend angezeigt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3072567, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - dem Politik News & Info Portal mit aktuellen News und Artikeln!



Düsseldorf (ots) - Schule soll anschaulich sein, die Lebenswirklichkeit ins Klassenzimmer holen, den Kindern das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft nahe bringen.

Jahr für Jahr gibt der Staat in der reichen Bundesrepublik dabei ein ärmliches Bild ab, indem viele Bundesländer Arbeitsverträge von Vertretungskräften zum Ferienbeginn auslaufen lassen und die Lehrer nach dem Ferienende wieder einstellen.

Selbst wenn erklärbare Berufsabschnitte dahinter stehen und etwa das Referendariat in dem einen Schuljahr endet und die neue Beschäftigung erst im nächsten beginnt, rechtfertigt das nicht die zwischenzeitliche Entlassung in die Arbeitslosigkeit.

Schließlich ist gesetzlich klar definiert, dass das eine Schuljahr am 31. Juli endet und das nächste am 1. August beginnt.

Die Negativliste mit besonderen Auffälligkeiten wird angeführt von Rheinland-Pfalz (Rot-Grün), gefolgt von Baden-Württemberg (Grün-Rot), Hessen (Schwarz-Grün) und Bayern (Schwarz).

Das Zeugnis fällt also parteiübergreifend aus: mangelhaft! Nachhilfe in sozialer Marktwirtschaft dringend angezeigt.

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