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Stephan Articus (Städtetag NRW): Die Städte begrüßen den Vorstoß für eine Sperrklausel bei Ratswahlen!
Datum: Donnerstag, dem 24. September 2015
Thema: Düsseldorf News


Düsseldorf (ots) - Die von SPD, CDU und Grünen geplante Ergänzung der Landesverfassung um eine Sperrklausel bei Ratswahlen wird von den kommunalen Spitzenverbänden befürwortet.

Die vorgesehene 2,5-Prozent-Hürde werde "helfen, die Zersplitterung der Räte in Zukunft zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit der Räte aufrechtzuerhalten", sagte Stephan Articus (Städtetag NRW) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Auch Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW) bezeichnet die geplante Hürde als "richtig, notwendig und von der Höhe her vertretbar".

Sie werde dazu führen, dass die Räte wieder effizienter arbeiten können und die Ratssitzungen nicht über Gebühr lange dauerten.

Das Vorhaben der drei Parteien ist nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Morlok (Universität Düsseldorf) juristisch wohl nicht zu beanstanden.

Wenn der Landtag als Landesverfassungsgeber eine solche Änderung beschließe, sei der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster "mattgesetzt", sagte Morlok der "Rheinischen Post".

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3129952 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.)

Düsseldorf (ots) - Die von SPD, CDU und Grünen geplante Ergänzung der Landesverfassung um eine Sperrklausel bei Ratswahlen wird von den kommunalen Spitzenverbänden befürwortet.

Die vorgesehene 2,5-Prozent-Hürde werde "helfen, die Zersplitterung der Räte in Zukunft zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit der Räte aufrechtzuerhalten", sagte Stephan Articus (Städtetag NRW) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Auch Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW) bezeichnet die geplante Hürde als "richtig, notwendig und von der Höhe her vertretbar".

Sie werde dazu führen, dass die Räte wieder effizienter arbeiten können und die Ratssitzungen nicht über Gebühr lange dauerten.

Das Vorhaben der drei Parteien ist nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Martin Morlok (Universität Düsseldorf) juristisch wohl nicht zu beanstanden.

Wenn der Landtag als Landesverfassungsgeber eine solche Änderung beschließe, sei der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster "mattgesetzt", sagte Morlok der "Rheinischen Post".

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

(Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3129952 von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.)





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