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Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden
Datum: Montag, dem 26. Oktober 2015
Thema: Düsseldorf Infos


Erweiterte Förderung von Neubau und Sanierung

sup.- Nichtwohngebäude machen nur etwa ein Zehntel des Gebäudebestands in Deutschland aus. Trotzdem sind sie für mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs in Gebäuden verantwortlich. Das liegt daran, dass beispielsweise in Büros, Gewerbebetrieben, Schulen oder Krankenhäusern ein besonders hoher Bedarf an Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung besteht. Umgekehrt ergeben sich gerade in diesen Gebäuden meist äußerst ergiebige Einsparpotenziale durch eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat deshalb im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" seine Förderangebote auf gewerblich genutzte Nichtwohngebäude ausgedehnt. Die Programme werden seit Juli 2015 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut und unterstützen sowohl Neubau- als auch Sanierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Förderkredite sowie hohe Tilgungszuschüsse. Die Kredite können unabhängig von der Größe des Unternehmens über die jeweilige Hausbank im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" beantragt werden (www.kfw.de).

Förderfähig sind Neuerrichtungen oder energetische Sanierungen auf dem Niveau der KfW-Effizienzhausstandards, aber auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der technischen Ausrüstung. Zu diesen Maßnahmen zählen z. B. neben der Erneuerung ineffizienter Wärmeerzeuger oder der Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung ausdrücklich auch raumluft- und klimatechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung. Gerade in einem abgestimmten gebäudetechnischen Gesamtsystem können diese Verfahren einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Effizienzkriterien leisten. Anschauliche Beispiele solcher Konfigurationen gibt es unter www.wolf-heiztechnik.de: Mehr als 90 Prozent der Abwärme aus den Kühl- und Lüftungsanlagen des Systemspezialisten Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) können bei perfekter technischer Vernetzung aller Komponenten für die Heiz- und Prozesswärmeerzeugung genutzt werden. Bei der Planung von Neubauten und Sanierungen sollten Konzepte zur Rückgewinnung von Energie deshalb stets eine wichtige Rolle spielen.

Eine lohnende, weil kostensparende Investition sind diese Baustandards auch für kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen. Hier ist die staatliche Effizienz-Förderung von Modernisierungen zum Oktober 2015 ebenfalls um den Neubaubereich ergänzt worden. "Wir wollen bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen", so Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Hierzu brauchen wir weitere Effizienzfortschritte im Gebäudebereich und zwar nicht nur bei den Wohngebäuden, sondern auch bei den gewerblichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen."
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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
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Erweiterte Förderung von Neubau und Sanierung

sup.- Nichtwohngebäude machen nur etwa ein Zehntel des Gebäudebestands in Deutschland aus. Trotzdem sind sie für mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs in Gebäuden verantwortlich. Das liegt daran, dass beispielsweise in Büros, Gewerbebetrieben, Schulen oder Krankenhäusern ein besonders hoher Bedarf an Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung besteht. Umgekehrt ergeben sich gerade in diesen Gebäuden meist äußerst ergiebige Einsparpotenziale durch eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat deshalb im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" seine Förderangebote auf gewerblich genutzte Nichtwohngebäude ausgedehnt. Die Programme werden seit Juli 2015 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreut und unterstützen sowohl Neubau- als auch Sanierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Förderkredite sowie hohe Tilgungszuschüsse. Die Kredite können unabhängig von der Größe des Unternehmens über die jeweilige Hausbank im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" beantragt werden (www.kfw.de).

Förderfähig sind Neuerrichtungen oder energetische Sanierungen auf dem Niveau der KfW-Effizienzhausstandards, aber auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der technischen Ausrüstung. Zu diesen Maßnahmen zählen z. B. neben der Erneuerung ineffizienter Wärmeerzeuger oder der Einbeziehung der Kraft-Wärme-Kopplung ausdrücklich auch raumluft- und klimatechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung. Gerade in einem abgestimmten gebäudetechnischen Gesamtsystem können diese Verfahren einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Effizienzkriterien leisten. Anschauliche Beispiele solcher Konfigurationen gibt es unter www.wolf-heiztechnik.de: Mehr als 90 Prozent der Abwärme aus den Kühl- und Lüftungsanlagen des Systemspezialisten Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) können bei perfekter technischer Vernetzung aller Komponenten für die Heiz- und Prozesswärmeerzeugung genutzt werden. Bei der Planung von Neubauten und Sanierungen sollten Konzepte zur Rückgewinnung von Energie deshalb stets eine wichtige Rolle spielen.

Eine lohnende, weil kostensparende Investition sind diese Baustandards auch für kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen. Hier ist die staatliche Effizienz-Förderung von Modernisierungen zum Oktober 2015 ebenfalls um den Neubaubereich ergänzt worden. "Wir wollen bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen", so Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Hierzu brauchen wir weitere Effizienzfortschritte im Gebäudebereich und zwar nicht nur bei den Wohngebäuden, sondern auch bei den gewerblichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen."
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