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Bauernglatteis im Oktober: Wer haftet für Rutschpartien mit dem Auto?
Datum: Montag, dem 10. Oktober 2016
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf, 10. Oktober 2016 - Der Beginn des Herbstes ist die Zeit der Ernte: Überall im ländlichen Raum fahren die Bauern Obst, Gemüse und Feldfrüchte mit ihren Treckern ein. Doch was die einen ernten, birgt für die anderen Ungemach: Denn auf den Landstraßen hinterlassen die Nutzfahrzeuge nicht selten mit Erdklumpen verdreckte Fahrbahnen, die sich bei nasser und feuchter Witterung zu gefährlichen Rutschbahnen für Autofahrer entwickeln können: Das gefürchtete Bauernglatteis.

Viele Autofahrer fragen sich jetzt deshalb, wer haftet, wenn ein Unfall passiert? Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beruhigt und informiert, dass generell die Haftpflichtversicherung des Verschmutzers für den Schadensersatz zuständig ist. "Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie beispielsweise Traktoren ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadenregulierung zuständig. Wurde die Straße dagegen mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug verdreckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts zuständig."

Wichtig ist für Geschädigte, dass sie das Bauernglatteis als Ursache ihres Unfalls gegenüber der Versicherung des Landwirts nachweisen können. Zeugen und Fotos vom Straßenzustand sowie ein polizeiliches Unfallprotokoll können bei der Schadenregulierung weiterhelfen.

Sorgen über die Deckungssummen müssen sich Geschädigte dabei nicht machen. Bei der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht beträgt die Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bei Sachschäden bis zu einer Million Euro bzw. bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. Doch viele Landwirte werden eine so genannte erweiterte Deckung für 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen haben. "Und bei den nicht zulassungspflichtigen Nutzfahrzeugen greift ohnehin die Betriebshaftpflichtversicherung, die in der Regel für Schäden bis zu einer Summe von fünf Millionen Euro zahlt", sagt Spauszus.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Werstener Dorfstraße 85
40591 Düsseldorf
0211-727577

http://duesseldorf.bvk.de/

Pressekontakt:
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Sternstr. 49
40479 Düsseldorf
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Düsseldorf, 10. Oktober 2016 - Der Beginn des Herbstes ist die Zeit der Ernte: Überall im ländlichen Raum fahren die Bauern Obst, Gemüse und Feldfrüchte mit ihren Treckern ein. Doch was die einen ernten, birgt für die anderen Ungemach: Denn auf den Landstraßen hinterlassen die Nutzfahrzeuge nicht selten mit Erdklumpen verdreckte Fahrbahnen, die sich bei nasser und feuchter Witterung zu gefährlichen Rutschbahnen für Autofahrer entwickeln können: Das gefürchtete Bauernglatteis.

Viele Autofahrer fragen sich jetzt deshalb, wer haftet, wenn ein Unfall passiert? Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beruhigt und informiert, dass generell die Haftpflichtversicherung des Verschmutzers für den Schadensersatz zuständig ist. "Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie beispielsweise Traktoren ist die entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung des Landwirts für die Schadenregulierung zuständig. Wurde die Straße dagegen mit einem nicht zulassungspflichtigen Fahrzeug verdreckt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Landwirts zuständig."

Wichtig ist für Geschädigte, dass sie das Bauernglatteis als Ursache ihres Unfalls gegenüber der Versicherung des Landwirts nachweisen können. Zeugen und Fotos vom Straßenzustand sowie ein polizeiliches Unfallprotokoll können bei der Schadenregulierung weiterhelfen.

Sorgen über die Deckungssummen müssen sich Geschädigte dabei nicht machen. Bei der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht beträgt die Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bei Sachschäden bis zu einer Million Euro bzw. bei Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. Doch viele Landwirte werden eine so genannte erweiterte Deckung für 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen haben. "Und bei den nicht zulassungspflichtigen Nutzfahrzeugen greift ohnehin die Betriebshaftpflichtversicherung, die in der Regel für Schäden bis zu einer Summe von fünf Millionen Euro zahlt", sagt Spauszus.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

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