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Hermann Gröhe (CDU), Bundesgesundheitsminister, will ein Samenspenderregister aufbauen: Künftig sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können!
Datum: Sonntag, dem 16. Oktober 2016
Thema: Düsseldorf News


Zum Samenspenderregister :

Düsseldorf (ots) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will ein Samenspenderregister aufbauen, damit künftig Kinder aus künstlicher Befruchtung auf jeden Fall die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können.

Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf.

Danach müssen Samenbanken künftig zu jeder Spende Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern. Sie dürfen den Samen auch nur an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten.

Aus diesen Angaben soll beim Kölner Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samenspenderregister entstehen, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang zu speichern hat.

Weder der Spender noch die gesetzlichen Eltern des Kindes sollen einen eigenen Anspruch bekommen, voneinander zu erfahren.

Der wird nur dem betroffenen Kind zustehen. Ab seinem 16. Lebensjahr darf es den auch nur noch selbst wahrnehmen.

Kind und Samenspender erhalten die Informationen gleichzeitig, so dass sich auch der leibliche Vater auf eine Begegnung einstellen kann.

Damit die Spendenbereitschaft nicht abnimmt, will Gröhe zugleich klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht als Väter festgestellt werden können.

Sie sind damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt.

www.rp-online.de

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

(Weitere interessante News rund um das Thema Gesundheit gibt es hier.)

Rechte von Kindern bei Samenspende - BGH Karlsruhe
(Youtube-Video, AustriaOccupy, Standard-YouTube-Lizenz, 28.01.2015):

"Rechte von Kindern bei Samenspende - BGH-Entscheidung 28-01-2015"



Samenspender unbekannt 2015 06 14
(Youtube-Video, Sven Gründel, Standard-YouTube-Lizenz, 19.06.2015):

"Eine unaufgeregte Doku über Kinder und Jugendliche die sich auf die Suche nach ihrem Vater – einem anonymen Samenspender – machen. Ohne Schuldzuweisungen, ohne Geschlechterhass und ohne Feindseligkeiten.

Aber eines zeigt sich ganz deutlich. Die Frage »Wo komme ich her, wo liegen meine Wurzeln« steckt tief in uns allen. Egal aus welchen Gründen Kinder ohne Vater aufwachsen, diese Frage beschäftigt sie alle."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3456670, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Samenspenderregister :

Düsseldorf (ots) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will ein Samenspenderregister aufbauen, damit künftig Kinder aus künstlicher Befruchtung auf jeden Fall die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können.

Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf.

Danach müssen Samenbanken künftig zu jeder Spende Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Spenders speichern. Sie dürfen den Samen auch nur an reproduktionsmedizinische Einrichtungen übergeben, die ihrerseits verpflichtet sind, die Daten der Mutter und des Kindes festzuhalten.

Aus diesen Angaben soll beim Kölner Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information ein bundesweites Samenspenderregister entstehen, das die Daten zu jedem erzeugten Kind 110 Jahre lang zu speichern hat.

Weder der Spender noch die gesetzlichen Eltern des Kindes sollen einen eigenen Anspruch bekommen, voneinander zu erfahren.

Der wird nur dem betroffenen Kind zustehen. Ab seinem 16. Lebensjahr darf es den auch nur noch selbst wahrnehmen.

Kind und Samenspender erhalten die Informationen gleichzeitig, so dass sich auch der leibliche Vater auf eine Begegnung einstellen kann.

Damit die Spendenbereitschaft nicht abnimmt, will Gröhe zugleich klarstellen, dass Samenspender rechtlich nicht als Väter festgestellt werden können.

Sie sind damit vor Unterhalts- und weiteren Ansprüchen geschützt.

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Rechte von Kindern bei Samenspende - BGH Karlsruhe
(Youtube-Video, AustriaOccupy, Standard-YouTube-Lizenz, 28.01.2015):

"Rechte von Kindern bei Samenspende - BGH-Entscheidung 28-01-2015"



Samenspender unbekannt 2015 06 14
(Youtube-Video, Sven Gründel, Standard-YouTube-Lizenz, 19.06.2015):

"Eine unaufgeregte Doku über Kinder und Jugendliche die sich auf die Suche nach ihrem Vater – einem anonymen Samenspender – machen. Ohne Schuldzuweisungen, ohne Geschlechterhass und ohne Feindseligkeiten.

Aber eines zeigt sich ganz deutlich. Die Frage »Wo komme ich her, wo liegen meine Wurzeln« steckt tief in uns allen. Egal aus welchen Gründen Kinder ohne Vater aufwachsen, diese Frage beschäftigt sie alle."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3456670, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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