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Angemessene Vergütung für Geschäftsführer – Steuerfallen vermeiden
Datum: Montag, dem 06. Juni 2011
Thema: Düsseldorf Infos


Erhält ein alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine Umsatztantieme, wird dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert – auch wenn die Tantieme nur für von ihm selbst abgeschlossene Geschäfte gewährt wird.


Dies ist die Kernaussage eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. I B 70/10). Die Einordnung der Tantieme als vGA gilt insbesondere dann, wenn die Umsatztantieme weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzt ist.


Eine Umsatztantieme kann ausnahmsweise dann anerkannt werden, wenn die damit angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, so etwa in der ertragsschwachen Aufbauphase eines Unternehmens. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer besteht nach Auffassung der Richter andernfalls die Gefahr, dass er – um eine möglichst hohe Tantieme zu erhalten – die Umsätze zulasten der Unternehmensrentabilität in die Höhe treibt. Daher ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme auch dann tabu, wenn andere GmbH-Mitarbeiter bereits eine Umsatztantieme erhalten.


Termin-Hinweis:

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema erhalten GmbH-Geschäftsführer auf dem 3. Düsseldorfer GmbH-Geschäftsführer-Tag. Steuerberater Oliver Heckner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, wird dort über das Thema „Gehalt und Tantieme für (Gesellschafter-)Geschäftsführer – Wie Sie Steuerfallen vermeiden“ referieren. Dabei wird er auch auf folgende Fragen eingehen: Wie müssen Festgehalt und Tantieme ausgestaltet sein, damit das Finanzamt keinen Anstoß an diesen Vergütungsbestandteilen nimmt? Wie hoch darf die Tantieme ausfallen? Wann kann eine Umsatztantieme im Einzelfall vereinbart werden?


Für die insgesamt acht Impulsvorträge des Düsseldorfer GmbH-Geschäftsführer-Tags am 28. Juni im Swissôtel Neuss hat der Veranstalter, das Wirtschaftsmagazin gmbhchef, aktuelle Brennpunktfragen rund um die Führung einer GmbH ausgewählt: Das Spektrum reicht von den „10 Geboten für Geschäftsführer zur Haftungsvermeidung“ bis zur Frage, wie Spitzenleistungen im Unternehmen erreicht werden können. Ziel des GmbH-Geschäftsführer-Tags ist vor allem die regionale Vernetzung des GmbH-Mittelstands. Dem dient auch die begleitende Messe, die den Besuchern die Möglichkeit gibt, sich über Angebote aus der Region speziell für GmbH-Geschäftsführer zu informieren.


Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter
GmbH-Geschäftsführer-Tage oder Tel. 0228 95124-0

Erhält ein alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH eine Umsatztantieme, wird dies vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) qualifiziert – auch wenn die Tantieme nur für von ihm selbst abgeschlossene Geschäfte gewährt wird.


Dies ist die Kernaussage eines Urteils des Bundesfinanzhofs (Az. I B 70/10). Die Einordnung der Tantieme als vGA gilt insbesondere dann, wenn die Umsatztantieme weder zeitlich noch der Höhe nach begrenzt ist.


Eine Umsatztantieme kann ausnahmsweise dann anerkannt werden, wenn die damit angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre, so etwa in der ertragsschwachen Aufbauphase eines Unternehmens. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer besteht nach Auffassung der Richter andernfalls die Gefahr, dass er – um eine möglichst hohe Tantieme zu erhalten – die Umsätze zulasten der Unternehmensrentabilität in die Höhe treibt. Daher ist für den Gesellschafter-Geschäftsführer eine Umsatztantieme auch dann tabu, wenn andere GmbH-Mitarbeiter bereits eine Umsatztantieme erhalten.


Termin-Hinweis:

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema erhalten GmbH-Geschäftsführer auf dem 3. Düsseldorfer GmbH-Geschäftsführer-Tag. Steuerberater Oliver Heckner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, wird dort über das Thema „Gehalt und Tantieme für (Gesellschafter-)Geschäftsführer – Wie Sie Steuerfallen vermeiden“ referieren. Dabei wird er auch auf folgende Fragen eingehen: Wie müssen Festgehalt und Tantieme ausgestaltet sein, damit das Finanzamt keinen Anstoß an diesen Vergütungsbestandteilen nimmt? Wie hoch darf die Tantieme ausfallen? Wann kann eine Umsatztantieme im Einzelfall vereinbart werden?


Für die insgesamt acht Impulsvorträge des Düsseldorfer GmbH-Geschäftsführer-Tags am 28. Juni im Swissôtel Neuss hat der Veranstalter, das Wirtschaftsmagazin gmbhchef, aktuelle Brennpunktfragen rund um die Führung einer GmbH ausgewählt: Das Spektrum reicht von den „10 Geboten für Geschäftsführer zur Haftungsvermeidung“ bis zur Frage, wie Spitzenleistungen im Unternehmen erreicht werden können. Ziel des GmbH-Geschäftsführer-Tags ist vor allem die regionale Vernetzung des GmbH-Mittelstands. Dem dient auch die begleitende Messe, die den Besuchern die Möglichkeit gibt, sich über Angebote aus der Region speziell für GmbH-Geschäftsführer zu informieren.


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