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Auch Bundesregierung muss Nein zu kriminell beschafften Daten sagen
Datum: Montag, dem 01. März 2010
Thema: Düsseldorf Infos


(ddp direct) Berlin ? Der BVMW begrüßt die Entscheidung Baden-Württembergs gegen den Ankauf von Steuerdaten-CDs. ?Ich hoffe, dass dies nicht nur ein taktischer Rückzug ist, sondern dass die Landesregierung bewusst der Verwendung kriminell beschaffter Daten bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung eine Absage erteilt hat.? Dies erklärte der Vorsitzende der Steuerkommission des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Düsseldorfer Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Hans-Michael Pott.

Er hoffe, so der renommierte Steuerexperte, dass auch die Bundesregierung auf jegliche Geschäfte mit kriminell beschafften Daten verzichtet. ?Ich hoffe jetzt auf ein klares Nein aus Berlin. Hier würde eine Grenze überschritten, die ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht verletzen darf?, betonte Dr. Pott. Der Staat dürfe weder selbst zum Hehler werden noch andere zu kriminellem Tun anstiften. ?Auch bei der Ahndung von Steuervergehen bleibt die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze oberstes Gebot. Ich bedaure, dass NRW dem offenbar nicht gefolgt ist.?

BVMW (Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft)
Eberhard Vogt
Leipziger Platz 15
10117 Berlin
030 / 53 32 06 20
030 / 53 32 06 50
http://bvmw.de

Pressekontakt:
BVMW
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Berlin
eberhard.vogt@bvmw.de
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(ddp direct) Berlin ? Der BVMW begrüßt die Entscheidung Baden-Württembergs gegen den Ankauf von Steuerdaten-CDs. ?Ich hoffe, dass dies nicht nur ein taktischer Rückzug ist, sondern dass die Landesregierung bewusst der Verwendung kriminell beschaffter Daten bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung eine Absage erteilt hat.? Dies erklärte der Vorsitzende der Steuerkommission des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und Düsseldorfer Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Hans-Michael Pott.

Er hoffe, so der renommierte Steuerexperte, dass auch die Bundesregierung auf jegliche Geschäfte mit kriminell beschafften Daten verzichtet. ?Ich hoffe jetzt auf ein klares Nein aus Berlin. Hier würde eine Grenze überschritten, die ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht verletzen darf?, betonte Dr. Pott. Der Staat dürfe weder selbst zum Hehler werden noch andere zu kriminellem Tun anstiften. ?Auch bei der Ahndung von Steuervergehen bleibt die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze oberstes Gebot. Ich bedaure, dass NRW dem offenbar nicht gefolgt ist.?

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