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Datum: Montag, dem 11. Oktober 2010
Thema: Düsseldorf Infos


Stiftungsvermögen statt Steuerabgaben

sup.- Stiftungen sind keine Steuersparmodelle, bieten aber zahlreiche steuerliche Vorteile, um das eingebrachte Vermögen ungeschmälert für wohltätige und gesellschaftliche Zwecke zu erhalten. Darauf weist die Deutsche Stiftungsagentur hin, zu deren Aufgaben die professionelle Beratung rund um das Thema Stiften gehört. So fällt auf Kapital, das auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an. Darüber hinaus belohnt der Staat eine Stiftungsgründung mit beträchtlichen Sonderausgabenabzügen. Diese Mittel landen also nicht in den unüberschaubaren Töpfen der Finanzämter, sondern werden zweckgebunden so eingesetzt, wie es in der Stiftungssatzung festgelegt wurde. Wer sich schon immer mit seinen Finanzabgaben viel lieber ganz gezielt gesellschaftlich engagiert hätte, kann dies als Stifter in einem frei definierbaren Umfang verwirklichen. Nähere Informationen gibt es unter www.stiftungsagentur.de.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549
Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://supress-redaktion.de



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sup.- Stiftungen sind keine Steuersparmodelle, bieten aber zahlreiche steuerliche Vorteile, um das eingebrachte Vermögen ungeschmälert für wohltätige und gesellschaftliche Zwecke zu erhalten. Darauf weist die Deutsche Stiftungsagentur hin, zu deren Aufgaben die professionelle Beratung rund um das Thema Stiften gehört. So fällt auf Kapital, das auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an. Darüber hinaus belohnt der Staat eine Stiftungsgründung mit beträchtlichen Sonderausgabenabzügen. Diese Mittel landen also nicht in den unüberschaubaren Töpfen der Finanzämter, sondern werden zweckgebunden so eingesetzt, wie es in der Stiftungssatzung festgelegt wurde. Wer sich schon immer mit seinen Finanzabgaben viel lieber ganz gezielt gesellschaftlich engagiert hätte, kann dies als Stifter in einem frei definierbaren Umfang verwirklichen. Nähere Informationen gibt es unter www.stiftungsagentur.de.

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