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Landgericht München bestätigt wieder Ciper & Coll.: Schädigung der arteria iliaca cummunis, LG München II, Az. 1 O 4461/10
Datum: Freitag, dem 13. Juli 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Landgericht München II
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Landgericht München bestätigt wieder Ciper & Coll.: Schädigung der arteria iliaca cummunis, LG München II, Az. 1 O 4461/10

Chronologie:
Im Rahmen eines laparoskopischen Eingriffs kam es bei der Klägerin zu einer Harnleiterdurchtrennung rechts sowie der arteria iliaca cummunis. In der Folge litt die Patientin unter Lähmungserscheinungen im linken Bein.

Verfahren:
Das Landgericht München II hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches einen Behandlungsfehler bestätigte. Die Kausalität zwischen fehlerhafter Behandlung und Lähmungserscheinungen konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Das Gericht riet den Parteien sodann zu einem Vergleich an, den diese akzeptierten. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen werden grundsätzlich fachmedizinische Gutachten eingeholt. Nicht immer sind diese im Ergebnis eindeutig. Um die Beweisaufnahme nicht ausufern zu lassen, drängen Gerichte daher gerne auf eine pragmatische Lösung und raten den Parteien an, sich zu vergleichen, so wie vorliegend. Frau Rechtsanwältin Irene Rist, die den Fall bearbeitet hat und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, sind mit dem Ergebnis in der vorliegenden Angelegenheit daher durchaus zufrieden.

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Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
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Chronologie:
Im Rahmen eines laparoskopischen Eingriffs kam es bei der Klägerin zu einer Harnleiterdurchtrennung rechts sowie der arteria iliaca cummunis. In der Folge litt die Patientin unter Lähmungserscheinungen im linken Bein.

Verfahren:
Das Landgericht München II hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches einen Behandlungsfehler bestätigte. Die Kausalität zwischen fehlerhafter Behandlung und Lähmungserscheinungen konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Das Gericht riet den Parteien sodann zu einem Vergleich an, den diese akzeptierten. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen werden grundsätzlich fachmedizinische Gutachten eingeholt. Nicht immer sind diese im Ergebnis eindeutig. Um die Beweisaufnahme nicht ausufern zu lassen, drängen Gerichte daher gerne auf eine pragmatische Lösung und raten den Parteien an, sich zu vergleichen, so wie vorliegend. Frau Rechtsanwältin Irene Rist, die den Fall bearbeitet hat und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, sind mit dem Ergebnis in der vorliegenden Angelegenheit daher durchaus zufrieden.

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