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aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll. - den Anwälten für Medizinrecht, bundesweit: Fehlerhaft vorgenommene Operation eines Bauchdeckenbruchs
Datum: Dienstag, dem 24. Juli 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Landgericht Regensburg Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Operation eines Bauchdeckenbruchs (Hernie), LG Regensburg, Az. 4 O 1292/11 (5)

Chronologie:
Im Rahmen einer Operation wegen eines Bauchdeckenbruchs haben die Behandler fehlerhaft auf eine Netzaugmentation verzichtet. Dadurch ist es beim Kläger zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen.

Verfahren:
Das LG Regensburg hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kommt zum Ergebnis, daß die Netzaugmentation behandlungsfehlerhaft unterlassen worden ist. Wäre eine Netzrekonstruktion vorgenommen worden, so wären geringere Verwachsungen und Verhärtungen durch die Netzimplantation aufgetreten. Ebenso hätten das Operationsfeld, die Größe des Netzes und die Schnittführung kleiner gewählt werden müssen. Da eine vergleichsweise Einigung nicht möglich war, verurteilte das Landgericht die Beklagenseite zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Gesamtansprüche lagen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn eine vergleichsweise Klärung eines Arzthaftungsfalles weder außergerichtlich, noch gerichtlich möglich ist, muß das Gericht entscheiden. Das hat es in dem vorliegenden Fall auch getan und dem Geschädigten eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zugesprochen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll. Irene Rist. Die Regulierungsbereitschaft der Versicherungswirtschaft in Arzthaftungssachen ist eher mau, stellt Dr. Dirk C. Ciper LLM fest. Das ist für die Betroffenen bedauerlich, läßt sich aber nur mittels Politik und Rechtsprechung ändern. Es verbleibt den Geschädigten mithin nur der beschwerliche Weg über die Gerichtsinstanzen, was oftmals viele Jahre dauern kann.

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Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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Fehlerhaft vorgenommene Operation eines Bauchdeckenbruchs (Hernie), LG Regensburg, Az. 4 O 1292/11 (5)

Chronologie:
Im Rahmen einer Operation wegen eines Bauchdeckenbruchs haben die Behandler fehlerhaft auf eine Netzaugmentation verzichtet. Dadurch ist es beim Kläger zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen.

Verfahren:
Das LG Regensburg hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kommt zum Ergebnis, daß die Netzaugmentation behandlungsfehlerhaft unterlassen worden ist. Wäre eine Netzrekonstruktion vorgenommen worden, so wären geringere Verwachsungen und Verhärtungen durch die Netzimplantation aufgetreten. Ebenso hätten das Operationsfeld, die Größe des Netzes und die Schnittführung kleiner gewählt werden müssen. Da eine vergleichsweise Einigung nicht möglich war, verurteilte das Landgericht die Beklagenseite zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Gesamtansprüche lagen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn eine vergleichsweise Klärung eines Arzthaftungsfalles weder außergerichtlich, noch gerichtlich möglich ist, muß das Gericht entscheiden. Das hat es in dem vorliegenden Fall auch getan und dem Geschädigten eine angemessene Schmerzensgeldzahlung zugesprochen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll. Irene Rist. Die Regulierungsbereitschaft der Versicherungswirtschaft in Arzthaftungssachen ist eher mau, stellt Dr. Dirk C. Ciper LLM fest. Das ist für die Betroffenen bedauerlich, läßt sich aber nur mittels Politik und Rechtsprechung ändern. Es verbleibt den Geschädigten mithin nur der beschwerliche Weg über die Gerichtsinstanzen, was oftmals viele Jahre dauern kann.

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