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Düsseldorf News! ''Knöllchen wegen eingeschneiter Windschutzscheibe'' - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.

Geschrieben am Donnerstag, dem 22. Januar 2015 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
PR-Gateway: Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Bernhard S. aus Stuttgart:
Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Aber: Dies gilt nur unter normalen Umständen. Sie sind nicht verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Wenn Sie den Parkschein also bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dies gilt auch für Anwohner-Parkausweise. Bekommen Sie trotzdem einen Strafzettel, legen Sie der Behörde den Parkschein vor - am besten mit einem Foto des eingeschneiten Autos. Aber: Ein Freibrief für "kostenloses Parken" ist Schneefall nicht.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.032

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Bernhard S. aus Stuttgart:
Auf unseren Parkscheinen steht immer, dass man sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber wie ist es eigentlich bei Schneefall? Bekomme ich einen Strafzettel, wenn man den Schein wegen der Schneeschicht nicht sieht?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung:
Unabhängig davon, was auf dem Parkschein steht: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Aber: Dies gilt nur unter normalen Umständen. Sie sind nicht verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Wenn Sie den Parkschein also bei freier Windschutzscheibe gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dies gilt auch für Anwohner-Parkausweise. Bekommen Sie trotzdem einen Strafzettel, legen Sie der Behörde den Parkschein vor - am besten mit einem Foto des eingeschneiten Autos. Aber: Ein Freibrief für "kostenloses Parken" ist Schneefall nicht.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.032

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

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Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570

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